Auszug und Schönheitsreparaturen – Infos für Mieter zur Renovierung der Wohnung

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Viele Vermieter nehmen in ihren Mietverträgen eine Klausel auf, nach der die Renovierung der Wohnung vom Mieter durchzuführen ist. In einigen Mietverträgen sind sogar Zeiträume enthalten, innerhalb derer eine neue Renovierung zu erfolgen hat.

Grundsätzlich besagt eine Vorschrift des BGB jedoch, dass der Mieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich ist. Aus diesem Grund kommt es nicht selten zu Konflikten zwischen dem Mieter und dem Vermieter, die vor dem Richter enden. Urteile, die eine Wohnungsrenovierung betreffen, gibt es viele. Grundsätzlich müssen alle Klauseln, die ein Vermieter in seinen Mietvertrag aufnimmt, mit dem BGB zu vereinbaren sein. Ist dies nicht der Fall, wird die Klausel von einem Richter für unwirksam erklärt. In der Folge muss der Mieter die entsprechenden Vorschriften nicht beachten. Dies gilt auch dann, wenn bezüglich der Renovierung mehrere Vorgaben im Mietvertrag festgehalten sind. Entspricht auch nur eine dieser Klauseln nicht den Vorgaben des BGB, ist der gesamte Paragraph nichtig. Viele Vermieter versuchen den Mieter per Vereinbarung zu einer Renovierung zu verpflichten. Zeigt sich der Mieter mit dieser Vereinbarung einverstanden, muss er die Renovierung auch dann übernehmen, wenn die Klausel eigentlich unwirksam ist.

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Renovierung – stux, pixabay.com

Oftmals wird festgelegt, dass die gesamte Wohnung beim Auszug zu renovieren ist. Diese Bestimmung ist nicht wirksam, wenn der Mieter die Wohnung nur für einen sehr kurzen Zeitraum gemietet hat. In diesem Fall reicht es aus, wenn er „Schönheitsreparaturen“ durchführt. Er bessert Fehler aus, ohne den gesamten Raum neu zu streichen oder zu tapezieren.

Grundsätzlich gilt, dass gravierende Veränderungen am Mietobjekt beim Auszug rückgängig gemacht werden müssen. Dies betrifft auch die Renovierung: Wände, die beispielsweise in Schwarz oder in knalligen Neonfarben gestrichen oder bunt angemalt wurden, müssen beim Auszug in den Ausgangszustand zurückversetzt werden.